Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 109944
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plan Sistemi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 109944
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB109944
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 134/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.08.2026 , 13:01 Uhr
Eröffnung
23.09.2026 , 09:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2026
Einsicht Forderungstabelle
18.11.2026
Prüfungstermin
02.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Bauunternehmens, das mit der Planung, Bau und Instandhaltung von Gebäuden und Bauwerken aller Art befasst ist einschließlich Altbausanierung und Schlüsselfertigbau. Vertrieb und Verbauung von Bauelementen im Bereich Fenster-Türen und Metallbau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Planung, Bau und Instandhaltung von Gebäuden sowie Vertrieb und Verbauung von Bauelementen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 11.08.2026 um 13:01 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Plan Sistemi GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Als gesetzlich vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Samir Camovic benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht bestellt. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot an die Schuldnerin auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 11.08.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plan Sistemi GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet…
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 11.08.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plan Sistemi GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Gläubigerantrag vom 12.06.2026. Das Verfahren wird unter Führung des zuerst genannten Aktenzeichens mit dem Verfahren 501 IN 225/26 verbunden. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.11.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 02.12.2026 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Einsicht der Forderungstabelle ist ab dem 18.11.2026 möglich.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 12.06.2026 ist ein Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Plan Sistemi GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Am 11.08.2026 um 13:01 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter best…
Am 12.06.2026 ist ein Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Plan Sistemi GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Am 11.08.2026 um 13:01 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Am 23.09.2026 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfahren 501 IN 134/26 und 501 IN 225/26 sind miteinander verbunden. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.12.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 07.10.2026 ist der Beschluss vom 23.09.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt worden, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin Herr Alan Camovic ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
ist …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
ist am 11.08.2026, um 13:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 134/26
Amtsgericht Düsseldorf, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übers…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.09.2026, um 09:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 501 IN 134/26 und 501 IN 225/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.12.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 134/26
Düsseldorf, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
wird der Besch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Camovic,
wird der Beschluss vom 23.09.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Vertretung der Gesellschaft wie folgt lautet:
die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109944 eingetragenen Plan Sistemi GmbH, Niederrheinstraße 119, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alan Camovic.
501 IN 134/26
Amtsgericht Düsseldorf, 07.10.2026
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