Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 79133
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Insolvenzprofil
plan4 Baudienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paul-Henri-Spaak-Straße 19, 51069 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 79133
EUID
DER3306.HRB79133
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 184/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
05.11.2018
Prüfungstermin
11.03.2025
Aufhebung
01.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Fenster- und Bauelementen und Baustoffen sowie die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Montagedienstleistungen und die Vermittlung von Baudienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der plan4 Baudienstleistungen GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 184/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, übt sein Amt seit dem 05.11.2018 aus. Im Verfahren sind 71 Gläubiger mit ihren Forderungen angemeldet. Das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 22.07.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Da der nach der Teilungsmasse berechnete Regelsatz unter der Mindestvergütung lag, wurde die Mindestvergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger maßgebend. Mit Beschluss vom 01.04.2026 ist das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen beide Beschlüsse steht den betroffenen Parteien der Rechtsbehelf der Erinnerung oder die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der plan4 Baudienstleistungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Andreas Schulte-Beckhausen übt sein Amt seit dem 05.11.2018 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei die Mindestvergütung unter Berücksichtigung vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der plan4 Baudienstleistungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Andreas Schulte-Beckhausen übt sein Amt seit dem 05.11.2018 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei die Mindestvergütung unter Berücksichtigung von 71 Gläubigern maßgebend war. Später wurde eine nachträgliche Prüfung nicht geprüfter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.03.2025 festgelegt wurde. Das Verfahren ist schließlich mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 5…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 50677 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niering Stock Tömp, Sachsenring 69, 50677 Köln
Rechtsanwälte Allemand & Kemperdick, Geisselstr. 22, 50823 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 184/18
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenenplan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 50677 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niering Stock Tömp, Sachsenring 69, 50677 Köln
Rechtsanwälte Allemand & Kemperdick, Geisselstr. 22, 50823 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.11.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 71 Gläubigern xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 184/18
Amtsgericht Bonn, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenen plan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 2…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 184/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79133 eingetragenen plan4 Baudienstleistungen GmbH, Junkersring 52, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Baret Garibyan, Metzer Straße 27, 50677 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 184/18
Amtsgericht Bonn, 28.01.2025
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