Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
plan74-Bauträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 28038
EUID
DET2210V.HRB28038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 34/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Kanzlei
DHPG
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228 / 81 000-56
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.04.2024 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der plan74-Bauträger GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, ist am 12.04.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 34/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Bauträger GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28038), vertr. d.: Peter Happ, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 12.04.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügung…
7 IN 34/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Bauträger GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28038), vertr. d.: Peter Happ, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 12.04.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 12.04.2024
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