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Insolvenzprofil
Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 214665
EUID
DEP3210.HRB214665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 37/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sander
Adresse
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
Telefon
0421 80666 6
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsanmeldung
29.09.2025
Schlusstermin
11.02.2026
Aufhebung
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Tief- und Hochbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG ist am 24.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Delmenhorst verkündet. Im Juli 2025 wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ein Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen wurde auf den 29.09.2025 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sander sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Im November 2025 wurde die Schlussverteilung angekündigt und anschließend genehmigt. Der Schlusstermin, der auch dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist auf den 11.02.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsa…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sander festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 110.962,61 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.648,79 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 116.611,40 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent geltend. Grundlage hierfür sind besondere Schwierigkeiten mit der Insolvenzschuldnerin und deren obstruktiven Geschäftsführer.
Das Gericht hält aufgrund des Vortrages des Insolvenzverwalters die Höhe des Zuschlages für angemessen und festsetzungsfähig.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 58,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sander, An der Beeke 22, 28844 Weyhe, Tel.: 0421 80666 6, Fax: 0421 80666 11 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 103.620,36 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 74.639,80 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird er…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters…
12 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sander festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 84.251,05 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 37/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlu…
12 IN 37/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planex Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Steller Straße 26 B, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214665), vertr. d.: Valeri Nikolov, Lerchenstraße 2, 27749 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.06.2026
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