Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Morthorst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friesoyther Straße 63, 26676 Barßel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 203825
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP3210.HRB203825
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Hohnholz
Adresse
Hauptstraße 18, 26188 Edewecht
Telefon
04405-483426
E-Mail
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
07.08.2025 , 10:00 Uhr
Stichtag für Forderungsprüfung
15.10.2026
Schlusstermin
16.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Schweinezucht und Schweinemast.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Landwirtschaft, Forst & Fischerei
Subbranche
Tierhaltung
Geschäftstätigkeit
Schweinezucht und Schweinemast
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Genehmigung eines Vergleichs mit dem früheren Geschäftsführer, Herrn Markus Morthorst, als besonders bedeutsame Rechtshandlung gemäß § 160 InsO beantragt. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, über diese Rechtshandlung auf einer besonderen Gläubigerversammlung abzustimmen. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 07.08.2025 um 10:00 Uhr im Saal 6 des Hauptgebäudes in Cloppenburg angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts über die Einberufung dieser Versammlung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 07.08.2025 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters diente, darunter die Genehmigung eines Vergleichs mit dem früheren Geschä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 07.08.2025 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters diente, darunter die Genehmigung eines Vergleichs mit dem früheren Geschäftsführer Markus Morthorst. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet; der Stichtag hierfür ist der 15.10.2026. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Hohnholz, hat dem Gericht angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 31.251,74 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 137.530,52 EUR vorliegen. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der Schlussverteilung; die Zustimmung hierzu wurde erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 16.10.2026 bestimmt und dient der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung zur Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 07.08.20…
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 07.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Zustimmung/ Genehmigung des Vergleichs mit dem frühreren Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Herrn Markus Morthorst
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeor…
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wir…
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
16.10.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amts…
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Hohnholz, Hauptstraße 18, 26188 Edewecht, Tel.: 04405-483426, Fax: 04405-483428, E-Mail: info@kanzlei-hohnholz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 31.251,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. lnsolvenzforderungen sind in Höhe von 137.530,52 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cloppenburg, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Hohnholz festgesetzt worde…
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Hohnholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.08.2026
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