Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 109594
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DED2601V.HRB109594
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1502 IN 844/01
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.09.2026
Schlusstermin / Einwendungsfrist
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und beweglichen Sachen und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, sowie Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des § 8 des GmbH-Gesetzes bedürfen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Vermietung & Bestand
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Vermietung, Verwaltung und Verwertung von Grundstücken sowie Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH ist die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler, aus ihrem Amt entlassen worden. Zum neuen Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt worden. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Axel Bierbach als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co KG angemeldeten Forderung. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH läuft beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1502 IN 844/01. Im ersten Schritt der vorliegenden Bekanntmachungen wurde die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler, aus ihrem Amt entlassen und R…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH läuft beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1502 IN 844/01. Im ersten Schritt der vorliegenden Bekanntmachungen wurde die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler, aus ihrem Amt entlassen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum neuen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung einer von Rechtsanwalt Axel Bierbach angemeldeten Forderung im Verfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co KG, in dem er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters innehat. In einem weiteren Verfahrensschritt wird die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 2) im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Zunächst wurde die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler, aus ihrem Amt entlassen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum neuen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfas…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Zunächst wurde die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler, aus ihrem Amt entlassen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum neuen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung einer von Rechtsanwalt Axel Bierbach angemeldeten Forderung. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; gegen diese bestand eine Widerspruchsfrist bis zum 17.09.2026. Das Verfahren mündete in den Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, allesamt im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 23.11.2026 Einwendungen zu erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt, wobei vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Das Verfahren ist somit im Stadium der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1502 IN 844/01
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter Berger Ulrich, Dr. Rutke Wolfgang und Schulz Horst-Günther
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldneri…
1502 IN 844/01
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter Berger Ulrich, Dr. Rutke Wolfgang und Schulz Horst-Günther
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
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1. Die bisherige Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Frau Beutler wird aus ihrem Amt entlassen.
2. Zum neuen Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
3. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Axel Bierbach als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co KG angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1502 IN 844/01
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten ge…
1502 IN 844/01
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1502 IN 844/01
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 1…
1502 IN 844/01
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLANUM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Weiß Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 109594
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.09.2026
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