Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
plasmaprofi monitore GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 42824
EUID
DET3104V.HRB42824
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr.
Aktenzeichen
58/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der plasmaprofi monitore GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Neitzel, ist am 13.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 58/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plasmaprofi monitore GmbH, vert. d. d. GF Peter Neitzel, Schillerstr. 14, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 42824), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vol…
1 IN 58/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plasmaprofi monitore GmbH, vert. d. d. GF Peter Neitzel, Schillerstr. 14, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 42824), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 13.03.2026
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