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Im Insolvenzverfahren der Plaspo GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Heiko Kühn, wurden zwei separate Anträge der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO zur Beschlussfassung gestellt. Im ersten Schritt wurde dem mit Herrn Robert Plath geschlossenen Vergleich über Geschäftsführerhaftungsansprüche vom 15.12.2025 zugestimmt. Die Frist zur Abgabe von Zustimmungen oder Einwendungen endete am 17.02.2026. Im zweiten Schritt wurde der Klageerhebung gegen Herrn Robert Plath wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 S. 1 GmbHG a.F., beschränkt auf einen Teilbetrag von rund 150.000,00 Euro, zugestimmt. Die Frist für diese Entscheidung endete am 01.07.2024. In beiden Fällen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Sollte keine Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung als erteilt. Das Verfahren ist aktuell in der Phase der Beschlussfassung über spezifische Haftungsfragen.
Originalbekanntmachung
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