Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PLENUS Wohn- und Gebäudeservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Niedersedlitzer Str. 61, 01257 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27882
EUID
DEU1104.HRB27882
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/557 IN 1789/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner
Adresse
Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden
Telefon
0351 5634067 0
Termine & Fristen
Eröffnung
12.02.2024 , 09:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.04.2024
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
10.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigung und Facility Management sowie alle damit mittelbar und unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLENUS Wohn- und Gebäudeservice GmbH ist am 12.02.2024 um 09:32 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Lechleitner bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen zur Beschlussfassung sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 10.05.2024 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 1789/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLENUS Wohn- und Gebäudeservice GmbH, Niedersedlitzer Straße 61, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27882
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Königsmann
- wurde am 12.02.2024 um 09:32 U…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 1789/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLENUS Wohn- und Gebäudeservice GmbH, Niedersedlitzer Straße 61, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27882
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Königsmann
- wurde am 12.02.2024 um 09:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Königsbrücker Straße 76, 01099 DresdenTelefax: 0351 5634067 19 Telefon geschäftlich: 0351 5634067 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.05.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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