Insolvenzplanverfahren Hessen HRA 9262

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pluradent GmbH & Co. KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 9262
EUID
DEM1114.HRA9262

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 94/22
Phase
Insolvenzplanverfahren

Termine & Fristen

Widerspruchsfrist Ende
03.03.2025
Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan
16.10.2025 , 10:30 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren Pluradent GmbH & Co. KG ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan für Donnerstag, den 16.10.2025, um 10:30 Uhr im Saal 203 des Amtsgerichts Offenbach am Main bestimmt. Der Insolvenzplan sowie die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren

Bekanntmachung

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pluradent GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderun…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 94/22 In dem Insolvenzverfahren Pluradent GmbH & Co. KG, Lieneschweg 2, 49076 Osnabrück (AG Offenbach am Main , HRA 9262), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, den 16.10.2025, 10:30 Uhr, Saal 203, 2. Stock, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main Der…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 94/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pluradent GmbH & Co. KG, Kaiserleistraße 3, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 9262), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten könn…

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