Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PLVG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 105246
EUID
DED2601V.HRB105246
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 31/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Adresse
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon
+49(89)12026-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.04.2022
Frist zur Stellungnahme Vergütung
02.04.2026
Forderungsanmeldefrist
17.04.2026
Widerspruchsfrist
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermögensverwaltungen aller Art, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Erwerb, Verwaltung sowie Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens und gewerbliche Zwischenvermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLVG GmbH ist am 28.04.2022 durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB eröffnet worden. Ursprünglich war eine mündliche Verfahrensdurchführung angeordnet, diese wurde jedoch aufgrund verfahrensökonomischer Gründe aufgehoben und das Verfahren auf ein schriftliches Verfahren umgestellt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; eine Stellungnahme dazu ist bis zum 02.04.2026 möglich. Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 17.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der fristgerecht angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten sowie den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit gegeben, den Forderungen bis zum 20.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
- Schuldnerin -
|…
1 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge i.H.v. 25 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 02.04.2026 gegeben.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
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Beschluss:
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Die …
IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
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Beschluss:
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Die mit Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 28.04.2022 angeordnete mündliche Verfahrensdurchführung wird dahingehend abgeändert, dass das Verfahren nunmehr im schriftlichen Verfahren fortgeführt wird.
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Gründe:
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Mit Eröffnungsbeschluss vom 28.04.2022 wurde die mündliche Durchführung des Verfahrens angeordnet.
Die verfahrensökonomischen Gründe für die Anordnung des mündlichen Verfahrens liegen aktuell nicht mehr vor, da eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten ist für die weitere Verfahrensabwicklung nicht mehr erforderlich ist, so dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren fortgesetzt werden kann.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
- Schuldnerin -
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1 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PLVG GmbH, Heimgartenstraße 1, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Freistaat Bayern (Erbe), dieser vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Landesamt für Finanzen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 105246
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 28.04.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 17.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 20.05.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 17.03.2026
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