Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6304
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Insolvenzprofil
PM Gaststättenbetriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Franz-Haniel-Straße 18, 47443 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 6304
EUID
DER1304.HRB6304
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 24/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Ulrich Weber
Adresse
Grafschafter Straße 107 b, 47199 Duisburg
Termine & Fristen
Einstellung
14.04.2026 , 16:33 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, Errichtung und das Betreiben von Gastronomiebetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM Gaststättenbetriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6304, wird heute, am 14.04.2026, um 16:33 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Das Verfahren ist eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 24/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6304 eingetragenen
PM Gaststättenbetriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Franz-Haniel-Str. 18, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich We…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 24/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6304 eingetragenen
PM Gaststättenbetriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Franz-Haniel-Str. 18, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Weber, Grafschafter Straße 107 b, 47199 Duisburg
wird heute, am 14.04.2026, um 16:33 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 24/15
Amtsgericht Kleve, 14.04.2026
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