Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 40344

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Insolvenzprofil

PMC International Aktiengesellschaft

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40344
EUID
DEM1114.HRB40344

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 205/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 0

Termine & Fristen

Beschluss Vergütung
19.03.2024

Gegenstand des Unternehmens

die Unternehmens-, Management- und Personalberatung im In- und Ausland sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMC International Aktiengesellschaft in Neu-Isenburg ist im vorläufigen Stadium. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat mit Beschluss vom 19.03.2024 die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, festgesetzt. Die Tätigkeit der Verwalterin dauerte insgesamt drei angefangene Monate. Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung diente der Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 440.176,15 Euro, der auf einer Schätzung der Verwalterin basierte. Das Gericht gewährte eine Grundvergütung von 25 % der Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 %, begründet unter anderem durch die Betriebsfortführung über zwei Monate bei sechs Betriebsstätten, die Übernahme der Arbeitgeberfunktion, Sanierungsbemühungen, konzernrechtliche Verflechtungen und datenschutzrechtliche Belastungen. Trotz Bedenken bezüglich der konzernrechtlichen Aspekte und externer Einschaltung bei Datenschutzfragen hielt das Gericht den Gesamtzuschlag von 75 % auf die Grundvergütung für angemessen, da die Verwalterin Abschläge wegen Überschneidungen und Fremdvergaben vorgenommen hatte. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen. Die Verwalterin ist gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit Masse vorhanden ist. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Geschäftsnummer: 8 IN 205/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMC International Aktiengesellschaft, Carl-Ulrich-Str. 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 40344), vertr. d.: 1. Dr. Jochen Neese, (Vorstand), 2. Arne tom Wörden, (Vorstand), sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen In…

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