Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pmhLE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 18567
EUID
DEU1308.HRB18567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1879/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.08.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
05.09.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von architektonischen und ingenieurtechnischen Leistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 17. Oktober 2025 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH ist anhängig. Die Geschäftsführer Ralf Hug und Sylvia Krauspenhaar vertreten die Schuldnerin. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 17.10.2025 Gelegenh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH ist anhängig. Die Geschäftsführer Ralf Hug und Sylvia Krauspenhaar vertreten die Schuldnerin. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 17.10.2025 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 19.08.2024 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 05.09.2024 festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 65 Prozent gewährt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- wurde die Prüfung d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.10.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- hat der Insolvenzve…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug
vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 19.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- wurde die Vergütung…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1879/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pmhLE GmbH, Hinrichsenstraße 31, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 18567
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Hug vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Krauspenhaar
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 05.09.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Gründe
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von ... EUR zugrunde zu legen. Dieses ist aus der Rechnungslegung in der Insolvenzakte nachvollziehbar.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV für den vorläufigen Insolvenzverwalter (25 Prozent des Regelsatzes des Insolvenzverwalters).
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von 65%.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 04.07.2024 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag in Höhe der beantragten 65 Prozent zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zuschlagswürdige Mehrarbeit gab es in den Bereichen Betriebsfortführung (unter Berücksichtigung des diesbezüglich erzielten Überschusses), Arbeitnehmerangelegenheiten und Einarbeitung in bereits laufende, rechtlich komplexe Rechtsstreite.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.