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Insolvenzprofil
Pönsgen, Rainer
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Borgschenweg 18, 47239 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 9696
EUID
DER1202.HRA9696
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 83/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.04.2026 , 14:02 Uhr
Eröffnung
19.08.2026 , 15:12 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
21.08.2026
Forderungsanmeldefrist
30.09.2026
Prüfungstermin
21.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 13.04.2026 um 14:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Rainer Pönsgen vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Schuldner ist Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt bestellt. Der Schuldner ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände seines Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist es verboten, an den Schuldner zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Rainer Pönsgen ist am 19.08.2026 um 15:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 13.04.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.04.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Rainer Pönsgen ist am 19.08.2026 um 15:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 13.04.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.04.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.09.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der erste Termin der Gläubigerversammlung ist, findet am 21.10.2026 statt. Die Unterlagen werden ab dem 07.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden. Die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Rainer Pönsgen ist am 19.08.2026 um 15:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 13.04.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.04.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Rainer Pönsgen ist am 19.08.2026 um 15:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war der am 13.04.2026 eingegangene Antrag des Schuldners. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.04.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.09.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der erste Termin der Gläubigerversammlung ist, findet am 21.10.2026 statt. Am 21.08.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Zudem ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden, wobei die Erteilung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K, Westri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K, Westring 3, 40721 Hilden (weitere Anschrift: Borgschenweg 18, 47239 Duisburg)
ist am 13.04.2026, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 83/26
Amtsgericht Düsseldorf, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
Über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K, Westring 3, 40721 Hilden
wird wegen Zahlun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
Über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K, Westring 3, 40721 Hilden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19.08.2026, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 83/26
Düsseldorf, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K
Verfahrensbevollmächtigte:
Rec…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BT-Rechtsanwälte PartGmbB, Am Deckershäuschen 62, 42111 Wuppertal
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 83/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K
ist am 21.08.2026…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 83/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rainer Pönsgen, geboren am 03.09.1967, Altenkamp 54 , 40885 Ratingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 9696 eingetragenen Firma Pönsgen Transport und Logistik e.K
ist am 21.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
501 IN 83/26
Amtsgericht Düsseldorf, 27.08.2026
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