Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Poison Bikes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23438
EUID
DET2210V.HRB23438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 124/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.01.2025
Berichtstermin
17.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Produktion von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung und sonstigen Sportartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Poison Bikes GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Verfahren wird daher mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH ist eröffnet worden. Zuvor war die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und zum Insolvenzverwalter der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Jens Lieser ernannt worden. Später hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH ist eröffnet worden. Zuvor war die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und zum Insolvenzverwalter der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Jens Lieser ernannt worden. Später hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH wurde zunächst im Antragsverfahren eingeleitet. Am 25.09.2024 hat das Amtsgericht Mayen die Eröffnung des Verfahrens angeordnet und dabei eine vorläufige Eigenverwaltung sowie die Bestellung von Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Sachwalter verfügt. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH wurde zunächst im Antragsverfahren eingeleitet. Am 25.09.2024 hat das Amtsgericht Mayen die Eröffnung des Verfahrens angeordnet und dabei eine vorläufige Eigenverwaltung sowie die Bestellung von Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Sachwalter verfügt. Die Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans wurde am 27.09.2024 auf zwei Monate verlängert. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden und Rechtsanwalt Jens Lieser ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Zuletzt hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH wurde am 01.12.2024 eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Jens Lieser als Sachwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Jens Lieser zum Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH wurde am 01.12.2024 eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Jens Lieser als Sachwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Jens Lieser zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Der Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 19.01.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind für den 17.02.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rec…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 05.02.2025
Das Amtsgericht - Abt.7
7 IN 124/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist de…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, ernannt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mayen - eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Mayen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
7 IN 124/24
11.10.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin …
Amtsgericht
Mayen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
7 IN 124/24
11.10.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o Wellensiek RAe u. Insolvenzverwalter PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
Auf den Antrag der Antragstellerin vom 30.09.2024 wird angeordnet, dass die Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters Zahlungen auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung leisten darf.
Fischer
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläuf…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen einsehbar.
Amtsgericht Mayen, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom 25.09.2024 gesetzte Frist zur Vorlage eines Insolven…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom 25.09.2024 gesetzte Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans antragsgemäß auf zwei Monate verlängert.
G r ü n d e:
Die ursprünglich gesetzte Frist war zu knapp bemessen, so dass dem Antrag des Bevollmächtigten des Schuldners stattzugeben war.
Amtsgericht Mayen, 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird de…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von einem Monat gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 25.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist die Begründung von Masseverbindlichkeiten genehmigt worden. Der Beschluss i…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), ist die Begründung von Masseverbindlichkeiten genehmigt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen einsehbar.
Amtsgericht Mayen, 20.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Mayen vom 20.11.2024 bet…
7 IN 124/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438), vertr. d.: Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer), wird der Beschluss des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Mayen vom 20.11.2024 betreffend die Begründung von Masseverbindlichkeiten dahingehend abgeändert, als dass die Gesamtsumme der zu begründenden Masseverbindlichkeiten maximal 170.000 Euro betragen darf.
Darin enthalten sind zu begründende Masseverbindlichkeiten gegenüber der Firma Paul Lange & Co. OHG in Höhe von maximal 10.000 Euro.
G r ü n d e :
Die Abänderung erfolgt aufgrund der Anträge der Antragstellerin vom 22.11.2024.
Das Gericht hat die insoweit unklar formulierten Anträge vom 31.10.2024 missverstanden und deshalb die beiden Anträge vom 22.11.2024 im oben genannten Sinne ausgelegt.
Mayen, den 25.11.2024
Fischer
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 124/24.
Über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rechtsanwalts…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 124/24.
Über das Vermögen der Poison Bikes GmbH, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich (AG Koblenz, HRB 23438),
vertreten durch:
Thomas Wiesel, c/o Poison Bike, Auf dem Teich 9, 56645 Nickenich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILITA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird am 01.12.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. InsO).
Die Schuldnerin ist drohend zahlungsunfähig und überschuldet.
Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Jens Lieser vom 26.11.2024.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.01.2025,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Sachwalter zu leisten. (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am
Montag, 17.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter
(Berichtstermin)
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin (§ 270 InsO),
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der
Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
die Bestellung des Insolvenzverwalters, § 272 Abs. 3 InsO
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
2. am
Montag, 17.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen,
eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monat
Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit
Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der
Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Mayen, 02.12.2024.
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