Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
POLO Motorrad und Sportswear GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
POLO-Straße 1, 41363 Jüchen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 14843
EUID
DER1504.HRB14843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 46/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rainer Frölich
Rolle
Sachwalter
Adresse
Wankelstraße 9, 50996 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 08:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.03.2026
Berichtstermin
23.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung, der Entwurf, der Vertrieb und Verkauf von Motorradbekleidung, Helmen, technischem Motorradzubehör und Freizeitausrüstungen. Ferner ist die Gesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art berechtigt sowie zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere im Bereich der Musik, des Sports sowie der darstellenden und bildenden Künste. Ferner ist die Gesellschaft zum Handel mit Motorrädern sowie zum Betrieb von KFZ-Werkstätten berechtigt. Der Handel im Internet ist hierin eingeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POLO Motorrad und Sportswear GmbH ist am 01.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Rainer Frölich ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.03.2026 anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der Berichtstermin ist für den 23.04.2026 angesetzt, der Prüfungstermin findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 24.04.2026 ist. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütungen und Auslagen von Mitgliedern des Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Mitglieds des vorläufigen Gläuberausschusses festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
46 IN 46/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
Verfahrensbev…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
Verfahrensbevollmächtigte: Römermann Rechtsanwälte AG, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Der Sachwalter unterhält unter der Internetadresse https://www.polo-inso.de ein Portal, das zur Anmeldung von Forderungen genutzt werden kann.
Auf die Möglichkeit der Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger mithilfe des Standardformulars gem. Art. 55 EuInsVO 2015 (Verordnung EU 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015) wird hingewiesen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 19.11.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Oldenburgische Landesbank AG, vertreten durch Lars Lemke, Stau 15/17, 26122
Oldenburg,
Held GmbH, vertreten durch Markus Held, An der Ostrach 7, 87545 Burgberg-
Erzflöße,
Marco Evers, c/o POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363
Jüchen,
Katharina Gansen, c/o Ebner Stolz, Am Wehrhahn 33, 40211 Düsseldorf, und
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, diese vertreten durch die
Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, diese
vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung Petra Müller,
Bonner Straße 351, 50968 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Festsaal der Kaiser-Friedrich-Halle 15, 41061 Mönchengladbach.
Hinweise: Es wird eine Einlasskontrolle stattfinden. Deshalb wird empfohlen, frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen sowie auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art, die nicht unbedingt erforderlich sind, zu verzichten.
Bei Bevollmächtigungen zur Teilnahme am Termin ist § 4 InsO i.V.m. § 79 ZPO zu beachten. Gemäß § 79 ZPO kann man sich nur durch eine der dort genannten Personen, insbesondere einen Rechtsanwalt, einen Beschäftigten des Unternehmens oder einen Familienangehörigen als Bevollmächtigten vertreten lassen.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 24.04.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger, deren Anschriften bekannt sind (§ 8 Abs. 2 S. 1 InsO), - mit Ausnahme derjenigen Gläubiger, deren Forderungen auf ihrer Mitgliedschaft im Kundenbindungsprogramm "POLO Club" beruhen - durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gründe:
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland, da die geschäftsleitenden Tätigkeiten in für den Rechtsverkehr erkennbaren Weise in Jüchen erbracht wurden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
46 IN 46/25
Mönchengladbach, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel Escandell-Reininger und Andre…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
wird der Beschluss vom 01.02.2026 betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), am
Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 Uhr,
im Festsaal der Kaiser-Friedrich-Halle, Hohenzollernstraße 15, 41061 Mönchengladbach,
stattfindet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Mönchengladbach, 02.02.2026
Amtsgericht
46 IN 46/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
46 IN 46/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 46/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14843 eingetragenen POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel José Escandell-Reininger und Andrew Thorndike,
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
46 IN 46/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.05.2026
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