Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH ist beim Amtsgericht Hameln anhängig. Am 12.04.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf ist das Hauptverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 23.12.2025 gemeldet, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 15.01.2026 anberaumt, um über die Betriebsveräußerung an die Pomona Bottling Group UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR sowie über einen Vergleich zu entscheiden, wonach der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 150.000,00 EUR aus einem Übererlös zufließen soll. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 02.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), vertr. d.: Marius Müller, Osterweg 4a, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), vertr. d.: Marius Müller, Osterweg 4a, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künft…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.01.2026, 10:30 Uhr, Saal 112, Amtsgeri…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.01.2026, 10:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO); und zwar:
Zustimmung zur Veräußerung der wesentlichen Betriebsteile des schuldnerischen Betriebes an die Pomona Bottling Group UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Marius Rudolf Müller, mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 1. Dezember 2025 zu einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR
besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung zum Vergleich vom 1. Dezember 2025, wonach der Insolvenzmasse der Pomona Kellerei GmbH aus diesem geschlossenen Vergleich insgesamt nach Abwicklung des Grundstückskaufvertragsverfahrens im Parallelverfahren der Pomona Verwaltungs GmbH & Co. KG (36 IN 37/24 -4, AG Hameln) aus dem dortigen Übererlös ein Betrag in Höhe von 150.000,00 EUR zufließen
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Dies gilt nicht für die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 12.04.2024 um 09:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Z…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 12.04.2024 um 09:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistr. 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.04.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits g…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 08.08.2025
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