Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pomona Kellerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 100565
EUID
DEP2305.HRB100565
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 34/24 -4
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.04.2024
Eröffnung
28.11.2024
Forderungsanmeldefrist
27.01.2025
Berichtstermin
17.02.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
15.09.2025
Besondere Gläubigerversammlung
15.01.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
02.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH ist beim Amtsgericht Hameln anhängig. Am 12.04.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf ist das Hauptverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 23.12.2025 gemeldet, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 15.01.2026 anberaumt, um über die Betriebsveräußerung an die Pomona Bottling Group UG (haftungsbeschränkt) zu einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR sowie über einen Vergleich zu entscheiden, wonach der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 150.000,00 EUR aus einem Übererlös zufließen soll. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 02.03.2026 bestimmt.
Am 12.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 28.11.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Moritz Sponagel ist als Insolvenzverwalter bestätig…
Am 12.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 28.11.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Moritz Sponagel ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 27.01.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 17.02.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der Stichtag zuletzt auf den 02.03.2026 bestimmt wurde. Eine besondere Gläubigerversammlung war für den 15.01.2026 zur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung an die Pomona Bottling Group UG sowie einen Vergleich mit der Pomona Verwaltungs GmbH & Co. KG angesetzt. Der Insolvenzverwalter hat am 23.12.2025 angezeigt, dass die Masse für die Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), vertr. d.: Marius Müller, Osterweg 4a, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), vertr. d.: Marius Müller, Osterweg 4a, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künft…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), hat der Insolvenzverwalter am 23.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.01.2026, 10:30 Uhr, Saal 112, Amtsgeri…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.01.2026, 10:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO); und zwar:
Zustimmung zur Veräußerung der wesentlichen Betriebsteile des schuldnerischen Betriebes an die Pomona Bottling Group UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Marius Rudolf Müller, mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 1. Dezember 2025 zu einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR
besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung zum Vergleich vom 1. Dezember 2025, wonach der Insolvenzmasse der Pomona Kellerei GmbH aus diesem geschlossenen Vergleich insgesamt nach Abwicklung des Grundstückskaufvertragsverfahrens im Parallelverfahren der Pomona Verwaltungs GmbH & Co. KG (36 IN 37/24 -4, AG Hameln) aus dem dortigen Übererlös ein Betrag in Höhe von 150.000,00 EUR zufließen
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Dies gilt nicht für die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 12.04.2024 um 09:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Z…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 12.04.2024 um 09:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistr. 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.04.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits g…
36 IN 34/24 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr. d. d. GF Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 34/24 -4: Über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr.d.d.GF. Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 28.11.2024 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistr. 325-331, 30659 Ha…
36 IN 34/24 -4: Über das Vermögen der Pomona Kellerei GmbH vertr.d.d.GF. Marius Müller, Steinbrinksweg 26, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 100565), ist am 28.11.2024 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistr. 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 17.02.2025, 09:30 Uhr, Saal 123, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 28.11.2024
Datenschutzhinweis:
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