Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 105175
EUID
DER3306.HRB105175
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 94/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Zschacke
Adresse
Mülheimer Straße 48, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
27.12.2023
Stichtag Gläubigerversammlung
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH ist anhängig. Am 27.12.2023 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) bei Gericht eingereicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde am 25.11.2025 das schriftliche Verfahren angeordnet. Als Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 23.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Zustimmung zum Vergleich mit dem Land NRW, einreichen. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 94/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105175 eingetragenen POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH, Pohlhofstr. 1 c, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zaborowski,
ist am 27.12.2023 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 94/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105175 eingetragenen POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH, Pohlhofstr. 1 c, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zaborowski,
ist am 27.12.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70h IN 94/23
Amtsgericht Köln, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 94/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105175 eingetragenen POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH, Pohlhofstr. 1 c, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zaborowski, Pohlhofstr. 1 c, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 94/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105175 eingetragenen POMP & FRIENDS PROJECTS GmbH, Pohlhofstr. 1 c, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zaborowski, Pohlhofstr. 1 c, 50765 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Zschacke, Mülheimer Straße 48, 53840 Troisdorf
wird das schriftliche Verfahren angeordnet:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Vergleich des Insolvenzverwalters mit dem Land NRW.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.11.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 94/23
Amtsgericht Köln, 25.11.2025
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