Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 94989
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 94989
EUID
DER3306.HRB94989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Anja Karina Zabrowski
Adresse
An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.07.2025
Bekanntmachung
11.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
- das Planen und Einrichten von privaten Wohnräumen und gewerblichen Objekten (auch Hotel und Gaststätten) sowie die Gestaltung von Außenanlagen und Terrassen, - das Entwerfen und die Fertigung von eigenen Möbel und Einrichtungsgegentände jeglicher Art - der Handel mit Einrichtungsgegenständen, - das Vermitteln von Aufträgen im Bereich Fach-Installation, Haustechnik, Bauelemente und Baumaterialien (jedoch nicht im Sinne von § 43 der Landesbauordnung), - die Beratung und die Konzepterstellung zur Unterstützung bei Geschäftseröffnungen, Fotografie, Webdesign, Marketing- Maßnahmen und Druckdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Am 02.07.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 11.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 94989 eingetragenen Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt), An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zabrowski, An der Has…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 94989 eingetragenen Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt), An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zabrowski, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
ist am 02.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70h IN 37/23
Amtsgericht Köln, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 94989 eingetragenen Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt), An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zabrowski, An der Has…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 94989 eingetragenen Pomp & Friends UG (haftungsbeschränkt), An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karina Zabrowski, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
13.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
13.09.2026
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 37/23
Amtsgericht Köln, 13.07.2026
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