Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PortalService GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Barfußgäßchen 12, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 25046
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB25046
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 1493/16
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist für Widerspruch zu Forderungen
24.09.2026
Frist für Stellungnahmen zur Schlussrechnung
24.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb, das Training und Coaching, die Unternehmensberatung, die Marktforschung, die Erbringung von Kontakt- Center Dienstleistungen sowie weiterer damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht gemacht. Die Gesellschaft kann die oben genannten Dienstleistungen sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und für Rechnung von Dritten durchführen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Subbranche
Managementberatung
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Vertrieb, Training, Coaching, Unternehmensberatung, Marktforschung und Contact-Center-Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 24.09.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta, wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 404 IN 1493/16 geführt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta, wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 404 IN 1493/16 geführt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24.09.2026 den Forderungen schriftlich zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung am 06.10.2026 festgesetzt. Im weiteren Verfahren wird der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 24.11.2026 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 6.702.169,99 EUR zu berücksichtigen sind, während zur Verteilung eine Masse von 9.094,24 EUR zur Verfügung steht. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolv…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 24.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen V…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 24.11.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 6.702.169,99 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 9.094,24 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 06.10.2026 festgeset…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 1493/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PortalService GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25046
vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 06.10.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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