Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 164391
EUID
DEK1101.HRB164391
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 165/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg
Telefon
040 320 857 121
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2026 , 14:52 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.07.2026 um 14:52 Uhr über das Vermögen der Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft mit dem Halten und Verwalten sowie dem Erwerb und der Veräußerung von Grundbesitz aller Art, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164391. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 165/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH, das Halten und Verwalten sowie der Erwerb und die Ver-äußerung von Grundbesitz aller Art in der Bund, Nobistor 16, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164391), vertr. d.: Olive…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 165/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Portfolio NRED Investitionsgesellschaft mbH, das Halten und Verwalten sowie der Erwerb und die Ver-äußerung von Grundbesitz aller Art in der Bund, Nobistor 16, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164391), vertr. d.: Oliver Talanga, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2026 um 14:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall25/Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040 320 857 121 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 165/26
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2026
Datenschutzhinweise:
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