Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12624
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porz-dental Zahntechnik GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fuggerstraße 34, 51149 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 12624
EUID
DER3306.HRB12624
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 33/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Heinrich Reichartz
Adresse
Dersdorfer Str. 6, 53332 Bornheim
Termine & Fristen
Aufhebung
18.05.2026 , 16:57 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines zahntechnischen Laboratoriums sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der porz-dental Zahntechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 12624, wird heute, am 18.05.2026, um 16:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretene Person des Schuldners ist der Geschäftsführer Herr Heinrich Reichartz. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 33/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 12624 eingetragenen porz-dental Zahntechnik GmbH, Fuggerstr. 34, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Reichartz, Dersdorfer Str. 6, 53332 Bornh…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 33/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 12624 eingetragenen porz-dental Zahntechnik GmbH, Fuggerstr. 34, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Reichartz, Dersdorfer Str. 6, 53332 Bornheim
wird heute, am 18.05.2026, um 16:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 33/17
Amtsgericht Köln, 18.05.2026
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