Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Postzustellungsabwicklungsgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30508
EUID
DER2503.HRB30508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Kier
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung Gläubigerausschuss
09.04.2024
Vergütungsfestsetzung vorläufiger Verwalter
31.05.2024
Vorschuss Gläubigerausschuss
31.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbsmäßige Abholung, Sortierung und Beförderung von Briefsendungen aller Art, Büchern- und Warensendungen, Paketen, Päckchen, Pressesendungen und Kataloge sowie Frankierungsleistungen und Konsolidierung von Briefsendungen, hybride und digitale Leistungen, sonstige Verarbeitung von Briefen und sonstigen Sendungen, Verteil- und Zustelldienste, Druck- und Lettershopdienstleistungen, Haushaltswerbung, Handels- und Vertriebsservice, Sampling, Merchandising, Promotion und Handling- Dienste, sowie mit den vorgenannten Leistungen zusammenhängende oder verwandte Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Postzustellungsabwicklungsgesellschaft (vormals xendis Versandlogistik GmbH) ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 124/22 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Vergütungen für das Mitglied des Gläubigerausschusses sowie für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Für das Gläubigerausschussmitglied ist die Vergütung endgültig festgesetzt worden, nachdem zuvor ein Vorschuss geleistet wurde. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde das Entgelt für die Geschäftsführung und die Erstattung von Auslagen gemäß §§ 21, 63 InsO festgesetzt. Der Endbetrag der Vergütung ist der verwalteten Masse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungen sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel
wird die Vergütung eines Mitglieds im Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt.
Endbetrag
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.06.2023 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30508 eingetragenen Postzustellungsabwicklungsgesellschaft;
vormals: xendis Versandlogistik GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 463, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kosel
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 124/22
Amtsgericht Düsseldorf, 31.05.2024
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