Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Potsdamer SauenHain GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 28454
EUID
DEG1312.HRB28454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6. IN 203/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Roland Gronau
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Berichtstermin
12.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.06.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 20. März 2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Potsdamer SauenHain GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Roland Gronau bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 15. Mai 2024. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 12. Juni 2024 anberaumt. Am 16. Juli 2024 hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Potsdamer SauenHain GmbH, Forststraße 53 B, 14471 Potsdam, vertreten
durch den Geschäftsführer Clemens Stromeyer
Geschäftszweig: Handel mit Fleisch und Fleischwaren
HRB 28454 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 20. März 2024, um 11 Uhr das Insolvenzverfahren als Hau…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Potsdamer SauenHain GmbH, Forststraße 53 B, 14471 Potsdam, vertreten
durch den Geschäftsführer Clemens Stromeyer
Geschäftszweig: Handel mit Fleisch und Fleischwaren
HRB 28454 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 20. März 2024, um 11 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am 12.06.2024, um 10.00 Uhr
im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal
25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 20. März 2024, Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Potsdamer SauenHain GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 28454 P), Forststraße 53 B, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Stromeyer
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte bdp Bormann, Demant & Partner, Danziger Straße 64, 10435 Be…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Potsdamer SauenHain GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 28454 P), Forststraße 53 B, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Clemens Stromeyer
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte bdp Bormann, Demant & Partner, Danziger Straße 64, 10435 Berlin - hat der Verwalter am 16. Juli 2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 17. Juli 2024, 6.50 IN 203/23
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