Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pour la vie Dienstleistungen rund um die Pflege GmbH wurde durch das Amtsgericht Tübingen mit Beschluss vom 01.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 21.05.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die nun ebenfalls aufgehoben sind. Gegen die Ablehnung des Eröffnungsantrags kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
24 IN 434/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pour la vie Dienstleistungen rund um die Pflege GmbH, Benzstraße 1/2, 72762 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Levent Aybek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764…
24 IN 434/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pour la vie Dienstleistungen rund um die Pflege GmbH, Benzstraße 1/2, 72762 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Levent Aybek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764759
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
24 IN 434/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pour la vie Dienstleistungen rund um die Pflege GmbH, Benzstraße 1/2, 72762 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Levent Aybek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764…
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pour la vie Dienstleistungen rund um die Pflege GmbH, Benzstraße 1/2, 72762 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Levent Aybek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764759
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 21.05.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.09.2026
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