Das Insolvenzverfahren der PP Gastro GmbH mit Sitz in Bad Vilbel ist am 06.02.2025 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing. Im Rahmen des Verfahrens wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.04.2025 anzumelden. Einwendungen oder Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 05.05.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Frist bis zum 10.11.2025 festgesetzt. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 17.11.2025 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP Gastro GmbH ist am 06.02.2025 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PP Gastro GmbH ist am 06.02.2025 um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.04.2025. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 05.05.2025 möglich. Im weiteren Verlauf wurde die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Die Gläubiger konnten bis zum 02.11.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erheben. Das Gericht hat am 02.09.2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei sich die Regelvergütung aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad um 50 % erhöhte. Die maßgebliche Masse belief sich auf EUR 136.197,66.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1103/24 P-17-8 In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen …
810 IN 1103/24 P-17-8 In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1103/24 P-82-: In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi (Geschäftsführerin), wurde am 06.02.2025 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldun…
810 IN 1103/24 P-82-: In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi (Geschäftsführerin), wurde am 06.02.2025 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1103/24 P-17-8 Am 06.02.2025 um 14:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Hei…
810 IN 1103/24 P-17-8 Am 06.02.2025 um 14:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1103/24 P-17-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin),
werden…
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1103/24 P-17-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XX,XX
Auslagen EUR XX,XX
Zustellungsauslagen EUR XX,XX
Umsatzsteuer EUR XX,XX
Summe EUR XX,XX
Festgesetzte und entnommene Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 136.197,66 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XX,XX , die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich obstruktive Geschäftsführerin und unvollständige Buchführung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 50 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XX,XX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1103/24 P-17-8 In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem…
810 IN 1103/24 P-17-8 In dem Insolvenzverfahren PP Gastro GmbH, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 118889),
vertreten durch:
Lejla Prennushi, Tucholsky Straße 39A, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 02.11.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.09.2026
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