Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PPK Immobilien + Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Herzog-Julius-Str. 17, 38667 Bad Harzburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207184
EUID
DEP1103.HRB207184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 11/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Cord T. von Kalm
Kanzlei
Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbH
Adresse
Theodort-Heuss-Straße 5a, 38122 Braunschweig
Telefon
0551-2820-376
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtstermin
19.09.2025
Schlusstermin
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Vermietung und Verwaltung von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Cord T. von Kalm bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 47.602,41 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 227.743,21 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Zustellkosten belaufen sich auf 217,00 EUR nebst Umsatzsteuer. Für den Vergütungsantrag wurde der 19.09.2025 als Stichtag bestimmt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin ist für den 02.12.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Termin müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Ge…
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Cord T. von Kalm, -Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbH-, Theodort-Heuss-Straße 5a, 38122 Braunschweig, Tel.: 0551-2820-376, Fax: 0531-2820-325, E-Mail: brueckner@appelhagen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 47.602,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 227.743,21 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und d…
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Cord T. v…
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Cord T. von Kalm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 56.896,74 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 217,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 62 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 In…
32 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPK Immobilien + Verwaltung GmbH, Herzog-Julius-Straße 17, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207184), vertr. d.: Mesut Öger, Helmkestr. 9, 30165 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.10.2025
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