Berichts- und Prüfungstermin Schleswig-Holstein HRB 18324

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PPM - Investment Management GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 18324
EUID
DEX1517R.HRB18324

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
66 IN 173/17
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Henry Waldemar Olberg
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Adresse
Rugenbarg 56 a, 22848 Norderstedt

Termine & Fristen

Prüfungstermin
20.11.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPM - Investment Management GmbH ist anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

66 IN 173/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PPM - Investment Management GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Herrn Henry Waldemar Olberg, Rugenbarg 56 a, 22848 Norderstedt Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18324 KI - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten ge…

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