Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7036
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Insolvenzprofil
Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Altenaer Straße 227, 58513 Lüdenscheid
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 7036
EUID
DER2604.HRB7036
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 32/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Martin Plappert
Adresse
Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Aufhebung
12.08.2026 , 07:58 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Veredelung von Spritzgießformen und sonstigen Werkzeugen durch Polituren jeglicher Art, insbesondere Präzisions- und Hochglanzpolituren, sowie die Durchführung aller notwendigen vor- und nachgelagerten Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7036, wird heute, am 12.08.2026, um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Dr. Martin Plappert. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 32/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7036 eingetragenen Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH, Altenaer Str. 227, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 32/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7036 eingetragenen Präzisions- und Hochglanzpolituren Herbert Zimmer GmbH, Altenaer Str. 227, 58513 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Zimmer, , diese vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Martin Buchheister, Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid,
Insolvenzverwalter: Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 12.08.2026, um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 32/18
Amtsgericht Hagen, 12.08.2026
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