Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Predicom Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Alzeyer Straße 31a, 67549 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 51734
EUID
DET2304V.HRB51734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
59/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH
Adresse
Sophienstraße 17, 68165 Mannheim
Telefon
0621 480264-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
19.06.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und Fertigung von optischen Messsystemen und Vorrichtungen sowie deren Datenverarbeitungsprogramme und Daten für: a) die chemische Industrie, für Heiz- und Kühltechnik, b) die kommunale Trinkwassertechnik, c) die Automobilindustrie, sowie d) die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Flüssigkeitsanalyse in der pharmazeutischen Industrie sowie der Medizin- und Biotechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Predicom Solutions GmbH ist am 19.06.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe von Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Worms vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 59/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Predicom Solutions GmbH, Alzeyer Straße 31 A, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 51734), vertr. d.: 1. Jürgen Stilgenbauer, Kirchstraße 3, 67591 Hohen-Sülzen, (Geschäftsführer), 2. Gourab Halder, Alzeyer Straße 113, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer)…
10 IN 59/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Predicom Solutions GmbH, Alzeyer Straße 31 A, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 51734), vertr. d.: 1. Jürgen Stilgenbauer, Kirchstraße 3, 67591 Hohen-Sülzen, (Geschäftsführer), 2. Gourab Halder, Alzeyer Straße 113, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2026 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 480264-0, E-Mail: JErbe@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 19.06.2026
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