Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prenatal International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 46281
EUID
DER2101.HRB46281
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 466/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Eröffnung
11.09.2026 , 12:30 Uhr
Berichtigung Beschluss
17.09.2026
Forderungsanmeldefrist
29.10.2026
Einsichtnahme Unterlagen
05.11.2026
Prüfungsstichtag
19.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 11.09.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prenatal International GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers eingeleitet. Zugleich wurden die Verfahren 43 IN 466/26 und 43 IN 616/26 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.11.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 05.11.2026 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 17.09.2026 erfolgte eine Berichtigung des Rubrums bezüglich der vollständigen Firmierung der Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 466/26
Über das Vermögen
der Prenatal International GmbH, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Arvind Chandra, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, HRB 46281
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.09.2026, um 1…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 466/26
Über das Vermögen
der Prenatal International GmbH, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Arvind Chandra, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, HRB 46281
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.09.2026, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 30.07.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 466/26 und 43 IN 616/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 466/26
Bielefeld, 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 466/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 46281 eingetragenen Prenatal International GmbH, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Arvind Chandra, Händelstraße 6, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 466/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 46281 eingetragenen Prenatal International GmbH, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Arvind Chandra, Händelstraße 6, 33605 Bielefeld
wird das Rubrum des Beschlusses vom 11.09.2026 dahin gehend berichtigt, dass die Firmierung der Schuldnerin vollständig wie im vorstehenden Rubrum lautet.
Gründe:
Es handelt sich um eine Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da im Beschluss vom 11.09.2026 die Registerbezeichnung der Schuldnerin nicht enthalten war.
Bielefeld, 17.09.2026 Amtsgericht
43 IN 466/26
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