Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
present 4D GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 77458
EUID
DER1101.HRB77458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 158/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütung
24.06.2026
Schlusstermin
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erforschung, Entwicklung, Bereitstellung und der Vertrieb von Kommunikations- und Präsentationssystemen, Hardware und Software, Erbringung von Multimedia- und lT-Dienstleistungen mit Schwerpunkt Virtual Reality, 360°-Fotografie, 360°- Video und 3D, Beiratsfunktionen und Keynote-Präsentationen in den oben genannten Bereichen sowie Konzeption von Geschäftsmodellen und Innovationstrategien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 24.06.2026 eingeräumt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt, woraufhin diese durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt festgesetzt wurde. Als Berechnungsgrundlage diente ein Wert der Insolvenzmasse von 96.720,74 EUR. Im …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt, woraufhin diese durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt festgesetzt wurde. Als Berechnungsgrundlage diente ein Wert der Insolvenzmasse von 96.720,74 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 247.680,49 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 12.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalt…
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 24.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der …
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 11 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 96.720,74 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Darüber hinaus macht die Insolvenzverwalterin einen Zuschlag für die übertragende Sanierung geltend. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie bereits als vorläufige Verwalterin in dem Verfahren bestellt war, wird ein Zuschlag von 11 % beantragt.
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 ist die Beantragung eines solchen Zuschlag grundsätzlich möglich. In der Gesamtschau ist auch die Höhe des Zuschlags in der Sache angemessen und war daher wie beantragt festzusetzen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverze…
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 247.680,49 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Sc…
9 IN 158/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der present 4D GmbH, Dechenweg 39, 40591 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77458), vertr. d.: 1. Dr. Michael Gerards, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Prenneis, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Thomas Trzaska, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 12.08.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2026
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