Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRA 20578
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prestele, Klaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 20578
EUID
DET2210V.HRA20578
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 145/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
11.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des Klaus Prestele ist am 11.08.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 145/16: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Klaus Prestele, geb. am 09.06.1963, Cooperation Exchange Deutschland e.K., Nachtigallenweg 20 A, 53343 Wachtberg (AG Koblenz, HRA 20578), ist das Verfahren am 11.08.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt word…
6 IN 145/16: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Klaus Prestele, geb. am 09.06.1963, Cooperation Exchange Deutschland e.K., Nachtigallenweg 20 A, 53343 Wachtberg (AG Koblenz, HRA 20578), ist das Verfahren am 11.08.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.08.2026
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