Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prevent GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23403
EUID
DET2214V.HRB23403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 50/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast
Termine & Fristen
Schlusstermin
25.03.2026
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung, insbesondere zum Zwecke der Durchführung von Promotion.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast als Insolvenzverwalter bestellt. Die Summe der angemeldeten und festgestellten Forderungen belief sich auf 135.970,01 €, wovon 35.327,42 € als Ausfall festgestellt wurden. Ein Massebestand von 92.766,52 € war vorhanden. Der Stichtag für die Schlussverteilung war der 25.03.2026. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der…
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer) soll die
Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe der angemeldeten und festgestellten Forderungen…
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer) soll die
Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe der angemeldeten und festgestellten Forderungen beträgt 135.970,01 €.
Die Summe der angemeldeten und für den Ausfall festgestellten Forderungen beträgt 35.327,42 €.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur zur Einsichtnahme aus.
Es ist ein Massebestand von 92.766,52 € vorhanden, von dem noch notwendige Massekosten abgehen.
Amtsgericht Montabaur, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt…
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 115.553,60 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.549,58 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 122.103,18 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 87,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 35 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen d. vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festg…
14 IN 50/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen d. vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen IV wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 90.096,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. D. vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 50/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der v…
14 IN 50/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prevent GmbH, Koblenzer Straße 52, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23403), vertr. d.: Klaus Paul-Rudi Nebgen, Jahnstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.06.2026
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