Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PREWA Remarketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An der Alten Rheinbrücke 7 - 9, 53424 Remagen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25275
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2210V.HRB25275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 38/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ingrid Trompertz
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit gebrauchten technischen Gütern.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit gebrauchten technischen Gütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 23.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.09.2025 bestimmt wird. Widersprüche müsse…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.09.2025 bestimmt wird. Widersprüche müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren schreitet zur Schlussverteilung fort. Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 242.752,51 €. Nach Abzug der Massekosten steht ein Massebestand in Höhe von 101.840,45 € zur Verfügung. Auf die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO entfällt eine Quote von rd. 41,95 %. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, Remagen, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Wid…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, Remagen, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt worden. Im weiteren Verlauf ist die Schlussverteilung mit Genehmigung des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler stattgefunden. Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 242.752,51 €. Nach Abzug der Massekosten ist ein Massebestand in Höhe von 101.840,45 € vorhanden. Auf die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO entfällt eine Quote von rund 41,95 %. Zudem ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 167.486,79 EUR. Die Zustellungskosten sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der alten Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25275), vertr. d.: 1. Jérôme Cédrique Walser, Am Frankenbach 3, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
6 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der alten Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25275), vertr. d.: 1. Jérôme Cédrique Walser, Am Frankenbach 3, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 6 IN 38/18 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der Alten
Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen, findet mit Genehmigung des Amtgerichts Bad Neuenahr-
Ahrweiler die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler -
Inso…
- 6 IN 38/18 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der Alten
Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen, findet mit Genehmigung des Amtgerichts Bad Neuenahr-
Ahrweiler die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler -
Insolvenzabteilung - Wilhelmstr. 55-57 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, niedergelegt. Die
Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 242.752,51 €. Nach Abzug der
Massekosten ist ein Massebestand vorhanden in Höhe von101.840,45 €. Auf die
Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO entfällt eine Quote von rd. 41,95 %.
Die Insolvenzverwalterin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der alten Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25275), vertr. d.: 1. Jérôme Cédrique Walser, Am Frankenbach 3, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid…
6 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREWA Remarketing GmbH, An der alten Rheinbrücke 7-9, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25275), vertr. d.: 1. Jérôme Cédrique Walser, Am Frankenbach 3, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid Trompertz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.02.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 167.486,79 EUR. Im Antrag wurden jedoch lediglich 167.233,26 EUR zugrunde gelegt.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 09.10.2026
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