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Insolvenzprofil
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Vertrieb von Mobilitätshilfen, wie z. B. Elektromobilen, Badewannenliften und Treppenliften, und Objekteinrichtungen an Endverbraucher (B2C-Geschäft).
Das Amtsgericht Paderborn hat am 02.10.2025 um 12:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Prima Aktiv GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14002, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Bitter bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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