Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 301368

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Insolvenzprofil

PRIMA Gebäudereinigung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 301368
EUID
DEB8534.HRB301368

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
10 IN 1180/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Morten Jochemczyk
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Christophstraße 3, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 25254140
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2026 , 12:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 13.10.2026 um 12:00 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PRIMA Gebäudereinigung GmbH erlassen. Ziel der Anordnung ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Es wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind, und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt. Rechtsanwalt Morten Jochemczyk ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 1180/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. PRIMA Gebäudereinigung GmbH, Bauhofring 2, 71732 Tamm, vertreten durch die Geschäftsführerin Angelina Primorac Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 301368 - Schuldnerin - | Bes…

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