Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PRIMA - Leipzig Kunst- und Kulturförderung e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig VR 5595
EUID
DEU1308.VR5595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 2088/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
06.02.2024 , 16:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2024
Widerspruchsfrist
19.04.2024
Masseunzulänglichkeit
24.02.2025
Vergütungsfestsetzung
04.08.2026
Frist zur Stellungnahme
05.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V. ist am 06.02.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 19.03.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 19.04.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zudem wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfrist bis zum 27.05.2026 besteht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V. ist am 06.02.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Ran…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V. ist am 06.02.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 19.03.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen konnten bis zum 19.04.2024 eingereicht werden. Am 24.02.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 04.08.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt ist. Forderungen in Höhe von 33.857,79 EUR sind bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen, wofür eine Masse von 199,40 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde die Prüfung der nachträglich angem…
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 27.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde am 06.02.2024 um 16:15 Uhr das Insol…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde am 06.02.2024 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefax: 0341 31980110 Email geschäftlich: leipzig@stapper.in Telefon geschäftlich: 0341 31980100
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 19.04.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalt…
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 04.08.2026 festgesetzt auf Regelvergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wird der Schlusstermin und das weitere Ver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2088/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PRIMA - LEIPZIG Kunst- und Kulturförderung e.V., Bautzener Straße 67, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5595
vertreten durch den Vorstand Natalja Borisov
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 05.10.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 33.857,79 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 199,40 EUR zur Verfügung".
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