Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Jetzendorferstraße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 113178
EUID
DED2601V.HRA113178
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
2100/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Adresse
Leonrodstraße 69, 80636 München
Telefon
+49(89)309050980
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2024
Verteilungstermin
29.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG ist am 26.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter Jochen Wagner ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 12.06.2024. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem notariellen Kaufvertrag bezüglich eines Grundstücks in Bad Tölz (Kyreinstraelle 12) ist für den 29.07.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 102 des Amtsgerichts München anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2100/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG, Jetzendorferstraße 9 a, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMUS Concept Deutschland Kapital Invest GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schilcher Werner
Re…
1542 IN 2100/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG, Jetzendorferstraße 9 a, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMUS Concept Deutschland Kapital Invest GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schilcher Werner
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 113178
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.04.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Leonrodstraße 69, 80636 München
Telefon: +49(89)309050980
Telefax: +49(89)3090509810
Email: muc@wl-inso.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.07.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.07.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2100/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG, Jetzendorferstraße 9 a, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMUS Concept Deutschland Kapital Invest GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schilche…
1542 IN 2100/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRIMUS Concept Grundbesitz Starnberg GmbH & Co. KG, Jetzendorferstraße 9 a, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMUS Concept Deutschland Kapital Invest GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schilcher Werner
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 113178
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Käufer ausgehandelten notariellen Kaufvertrag über das wertausschöpfend belastete Grundstück mit der Adresse Kyreinstraße 12, 83646 Bad Tölz (Amtsgericht Wolfratshausen, Grundbuch von Bad Tölz, Blatt 12373, FlNr. 1298/11) zu einem Preis von 1.213.000,00 €, woraus der Insolvenzmasse ein Massebeitrag in Höhe von 43.304,10 € zufließen wird,
wird bestimmt auf
Dienstag, 29.07.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 03.07.2025 mit Hintergrundinformationen und Erläuterungen wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2025
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