Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Primus Werte Energie AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 19209
EUID
DEW1215.HRB19209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Vorstand Jens Müller
Rolle
vorläufiger Verwalter
Adresse
Leinemühle 6, 06343 Mansfeld
Termine & Fristen
Antrag Vorlage
04.10.2023
Festsetzung Vergütung/ Auslagen Beschluss
06.12.2023
Besonderer Prüfungstermin / Stichtag
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Werte Energie AG ist eröffnet. Im ersten Teil des Textes wird angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Im zweiten Teil des Textes wird die Festsetzung von Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.12.2023 bekannt gemacht. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht vollständig zu veröffentlichen, sondern nur auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Die Vergütung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf ein Gutachten vom 04.10.2023. Eine Berechnungsgrundlage in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil von 25 % gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie ein Gesamtzuschlag für den Arbeitsaufwand aufgrund fehlender Geschäftsführung und Unterlagen wurden zugrunde gelegt. Die Auslagen wurden nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nicht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung beim Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 288/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlich…
59 IN 288/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 288/18
In dem Insolvenzverfahren Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.12.2023 festgesetzt worden. Gemäß § 64…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 288/18
In dem Insolvenzverfahren Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.12.2023 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 04.10.2023.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den Arbeitsaufwand aufgrund der fehlenden Geschäftsführung, fehlender Geschäftsunterlagen und fehlender Buchführung.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.12.2023.
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