Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 109829
EUID
DEB8535.HRB109829
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 328/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Adresse
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
04.06.2025
Einwendungsfrist Schlusstermin
04.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Drucksystemen sowie die Durchführung der Wartung und der Serviceleistungen für entsprechende Anlagen, desweiteren Entwicklung, Produktion, Handel, Im- und Export von Computern, audiovisuellen Geräten und gedruckten Medien und dazugehöriger Peripherie sowie von elektronischen, elektrischen oder elektroakustischen Geräten und Bauteilen für den Multimediabereich, Netzwerktechnologien und Datenkommunikation. Gegenstand des Unternehmens sind weiter alle Dienstleistungen im IT, Telekommunikations-, Beratungs-, Internet und Organisationsbereich sowie sämtliche andere Rechtsgeschäfte, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an bestehenden zu beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systems mbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, wofür eine Berechnungsmasse von 475.799,51 EUR zugrunde liegt. Zudem wurden Zuschläge sowie die Auslagenpauschale für übertragene Zustellungen und die gesetzliche Umsatzsteuer beantragt. Die Anträge können beim Amtsgericht Karlsruhe eingesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben bis zum 04.06.2025 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der print-data Vertriebsgesellschaft für grafische Systems mbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Fischer sowie der endgültige Insolvenzverwalter wurden bestellt und ihre Vergütungen festgesetzt. Die Prüfung nachträgli…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der print-data Vertriebsgesellschaft für grafische Systems mbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Fischer sowie der endgültige Insolvenzverwalter wurden bestellt und ihre Vergütungen festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist lief am 04.06.2025 ab. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 528.572,54 EUR steht ein Betrag von 110.433,03 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 04.09.2026 vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 349.2787,74 EUR zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die abgeänderte Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 475.799,51 EUR zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale sowie Auslagen für übertragene Zustellungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen zur Festsetzung beantragt.
Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe - Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsichtigt ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung …
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 80-82 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 528.572,54 EUR steht ein Betrag von 110.433,03 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden gemäß §64 Abs.3 S.4 InsO abweichend von der ursprünglichen Festsetzung erneut festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
hierauf bereits festgesetzt
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 475.799,51 EUR auszugehen. Da dieser Wert den im ursprünglichen Vergütungsantrag zugrunde gelegten Wert um mehr als 20% übersteigt, war die nachträgliche Festsetzung vorzunehmen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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30 IN 328/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 349.278,74 EUR auszugehen. Bei der Festsetzung der Vergütung war entsprechend dem Antrag des Insolvenzverwalters von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 349.278,74 EUR auszugehen. Die Höhe der Berechnungsgrundlage im Antrag differiert zu der vom Sachverständigen Dipl. Kfm. Erion Metoja festgestellten Höhe der Berechnungsgrundlage, der lediglich von 290.536,78 EUR ausgeht.
Die im Rahmen der Anhörung hierzu gemachten Ausführungen des Insolvenzverwalters sind nachvollziehbar, sodass das Gericht von einer zutreffenden Berechnungsgrundlage in Höhe von 349.278,74 EUR ausgeht.
Ebenfalls nachvollziehbar und der Höhe nach angemessen sind die geltend gemachten Zuschläge auf die Regelvergütung. Insoweit wird auf die ausführliche Begründung im Antrag verwiesen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 328/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
|…
30 IN 328/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
print - data Vertriebsgesellschaft für grafische Systeme mbH, Junkersring 14, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109829
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 528.572,54 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 175.075,02 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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