Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prinz von Preußen Grundbesitz AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 12232
EUID
DER3201.HRB12232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 154/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Felix Höpker
Adresse
Rabinstr. 1, 53111 Bonn
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2025 , 09:27 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 09:47 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.10.2025
Forderungsanmeldefrist
10.11.2025
Prüfungstermin
26.12.2025
Gläubigerversammlung
26.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ist die Vermittlung von An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften; außerdem die Erbringung von Bauträgerleistungen, die Konzeptionierung, Projektierung, Errichtung und Einrichtung von Alten-, Wohn- und Pflegezentren und Studentenwohnanlagen sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Bauleistungen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prinz von Preußen Grundbesitz AG wurde am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zuvor waren am 28.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Felix Höpker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Felix Höpker auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 10.11.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 26.12.2025 statt. Am 06.10.2025 ist die Anzeige auf Masseunzulänglichkeit eingegangen. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Verkauf von Forderungen ist für den 26.03.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Thomas Rieger, Fritz-Schroeder-Ufer…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Thomas Rieger, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn und Herrn Oliver Nobel, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abstimmung über den geplanten Verkauf der Forderungen der Schuldnerin gegen die Schloss Kalkum GmbH & Co. KG (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 InsO), bestimmt auf
Donnerstag, 26.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
99 IN 154/25
Amtsgericht Bonn, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, vertr. d. d. Gf.
ist am 28.07.2025, um 09:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, vertr. d. d. Gf.
ist am 28.07.2025, um 09:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Felix Höpker, Rabinstr. 1, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 154/25
Amtsgericht Bonn, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Thomas Rieger,
ist am 01.10.2025 be…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Thomas Rieger,
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 154/25
Amtsgericht Bonn, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2025, um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröff…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 154/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12232 eingetragenen Prinz von Preußen Grundbesitz AG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2025, um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Felix Höpker, Rabinstr. 1, 53111 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.12.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 154/25
Bonn, 01.10.2025
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