Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PRIOGO Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Römerallee 80, 53909 Zülpich
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 24485
EUID
DER3201.HRB24485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 146/25
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Franz Zilkens
Adresse
Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
05.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, welche die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage als Gegenstand haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIOGO Projekt GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bonn hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 05.05.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 0,00 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ebenfalls ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Franz Zilkens wurden festgesetzt, wobei die Mindestvergütung maßgebend war, da der berechnete Regelsatz unterhalb der Mindestvergütung lag. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettershei…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettersheim und Herrn David Muggli, Markt 15, 53909 Zülpich
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Breymann, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 146/25
Amtsgericht Bonn, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettershei…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettersheim und Herrn David Muggli, Markt 15, 53909 Zülpich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 0,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 146/25
Amtsgericht Bonn, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettershei…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24485 eingetragenen PRIOGO Projekt GmbH, Römerallee 80, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Pönsgen, Am farrgarten 5, 53947 Nettersheim und Herrn David Muggli, Markt 15, 53909 Zülpich
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Breymann, Pescher Str. 156, 41065 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.12.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von xxx Gläubigern xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
99 IN 146/25
Amtsgericht Bonn, 12.05.2026
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