Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prioor Logistics Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 124186
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB124186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 36/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Magdalena Konschalla
Adresse
Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen
Telefon
02171 4047 25
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 08:45 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 12:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.10.2026
Berichtstermin
25.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung logistischer und speditioneller Tätigkeiten, auch im Selbsteintritt; die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Logistik und angrenzenden Bereichen; die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Dienstleistungen im Logistiksegment.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Logistik- und Speditionstätigkeiten, Beratung sowie Entwicklung und Betrieb digitaler Logistikdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 29.05.2026 um 08:45 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Prioor Logistics Solutions GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Stefan Nolte vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist die Rechtsanwältin Magdalena Konschalla bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Köln hat am 29.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Prioor Logistics Solutions GmbH angeordnet und die Rechtsanwältin Magdalena Konschalla zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröff…
Das Amtsgericht Köln hat am 29.05.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Prioor Logistics Solutions GmbH angeordnet und die Rechtsanwältin Magdalena Konschalla zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Magdalena Konschalla wurde zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 05.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Nolte, Dü…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Nolte, Düsseldorfer Str. 117, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Erbringung logistischer und speditioneller Tätigkeiten, auch im Selbsteintritt; die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen
ist am 29.05.2026, um 08:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70h IN 36/26
Amtsgericht Köln, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Nolte, Düsseldorfer Str. 117, 51379 Leverkuse…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Nolte, Düsseldorfer Str. 117, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Erbringung logistischer und speditioneller Tätigkeiten, auch im Selbsteintritt; die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Logistik und angrenzenden Bereichen; die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Dienstleistungen im Logistiksegment
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 4047 25, Fax: 02171 4047 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen als besondere Rechtshandlung im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr.1 InsO an die F-One Akquisition 01 GmbH.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 36/26
Amtsgericht Köln, 01.09.2026
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