Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PRIX Systeme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Eichenweg 12, 86871 Rammingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 16705
EUID
DED2505V.HRB16705
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 85/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Hubl
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon
+49(731)970180
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2024 , 08:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
01.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Rolladenkästen und Spezialbaustoffen, insbesondere Dämm- und Beschichtungssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, ist am 12.06.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Alexander Hubl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen der Sicherung des Vermögens wurden Befugnisse zur Kassenführung, Eröffnung eines Sonderkontos sowie zur Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen übertragen. Zudem wurde ein Verbot für Drittschuldner erlassen, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. In einer späteren Bekanntmachung vom 04.08.2025 ist Harald Ott als Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Sein Aufgabengebiet umfasst die Anmeldung von Forderungen der Schuldnerin gegenüber der BASTA Holding GmbH im Verfahren 2 IN 86/24 des Amtsgerichts Memmingen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIX Systeme GmbH ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 12.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Alexander Hubl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIX Systeme GmbH ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 12.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Alexander Hubl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde Harald Ott als Sonderinsolvenzverwalter zur Anmeldung von Forderungen der Schuldnerin gegenüber der BASTA Holding GmbH im parallel laufenden Verfahren 2 IN 86/24 bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.09.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfungstermin sind für den 01.10.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 85/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schubert Olaf, Berliner Straße 2, 1…
2 IN 85/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schubert Olaf, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche, Gz.: Sch-Pr-24-o11
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Rolladenkästen und Spezialbaustoffen, insbesondere Dämm- und Beschichtungssystemen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 12.06.2024 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.06.2024 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Hubl, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, Telefon: +49(731)970180, Telefax: +49(731)97018660.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende Befugnisse übertragen:
- Kassenführung;
- Eröffnung eines sog. Insolvenzverwalter-Sonderkontos
- Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber
Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Internet);
- Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit
verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 85/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schubert Olaf, Berliner …
2 IN 85/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schubert Olaf, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche, Gz.: Sch-Pr-24-o11
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Harald Ott
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: +49(731)97018-0
Telefax: +49(731)97018-650
Email: neu-ulm@schneidergeiwitz.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Anmeldung von Forderungen der Schuldnerin gegenüber der BASTA Holding GmbH im Insolvenzverfahren 2 IN 86/24 Amtsgericht Memmingen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 85/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Herstellung und Vertrieb von Rollladenkästen und Spezialbaus…
2 IN 85/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
PRIX Systeme GmbH, Eichenweg 12, 86871 Rammingen, vertreten durch den Geschäftsführer Backhauß Stefan
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16705
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Herstellung und Vertrieb von Rollladenkästen und Spezialbaustoffen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schubert Olaf, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche, Gz.: Sch-Pr-24-o11
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Hubl
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: +49(731)970180
Telefax: +49(731)97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 01.10.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 01.10.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.06.2024 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 01.08.2024
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