Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro-Bau GmbH Bauunternehmung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 7, 57555 Mudersbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 21149
EUID
DET2214V.HRB21149
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 44/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.05.2025
Schlusstermin
11.02.2026
Aufhebung
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung sämtlicher Arbeiten im Bereich des Hoch- und Tiefbaus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung ist am 04.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 11.02.2026 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 366.665,99 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 4.401.879,43 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller wurden festgesetzt; die Berechnungsmasse betrug 434.742,09 EUR. Vor der Festsetzung wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung ist am 04.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag des Schlusstermins der 11.02.2026 war. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 366.665,9…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung ist am 04.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag des Schlusstermins der 11.02.2026 war. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 366.665,99 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 4.401.879,43 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Klaus Ortmüller wurden festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse 434.742,09 EUR betrug. Vor der Aufhebung waren noch Fristen zur Einlegung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bis zum 11.02.2026 offen. Das Verfahren durchlief zudem Phasen der Forderungsanmeldung und Prüfung, wobei ein besonderer Prüfungstermin für den 14.05.2025 bestimmt war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 366.665,99 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.401.879,43 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmülle…
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits erhaltenem Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 434.742,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen i…
11 IN 44/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 …
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Betzdorf, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
11 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 22.04.2025
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