Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Koblenzer Straße 51, 55430 Oberwesel
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27722
EUID
DET2210V.HRB27722
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 78/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Theile
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.07.2024
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Schlusstermin
15.09.2025
Aufhebung
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Bauarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH in Oberwesel ist am 03.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Koblenz verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Im Juni 2024 wurde für nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 08.07.2024 das schriftliche Prüfverfahren angeordnet. Im März 2025 folgte eine weitere Anordnung zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 25.04.2025. Im Juli 2025 wurde die Schlussverteilung genehmigt und ein Stichtag für das schriftliche Verfahren auf den 15.09.2025 bestimmt. Zudem wurden die Vergütungen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Theile festgesetzt. Der Massebestand belief sich auf 29.940,74 €, wobei festgestellte Forderungen in Höhe von 548.770,58 € zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 78/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der G…
21 IN 78/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 08.07.2024 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 08.07.2024 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 07.06.2024
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 78/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az. 21 IN 78/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Pro Bau GmbH, Koblenzer Straße 51, 55430 Oberwesel, (AG Koblenz HRB 27722), vertreten durch: Florin-Cristian Vaduva (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Der Insolvenzverwalter hat dem Insolvenzgericht g…
Az. 21 IN 78/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Pro Bau GmbH, Koblenzer Straße 51, 55430 Oberwesel, (AG Koblenz HRB 27722), vertreten durch: Florin-Cristian Vaduva (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Der Insolvenzverwalter hat dem Insolvenzgericht gemäß § 188 Satz 3 InsO angezeigt:
Bei der Verteilung sind festgestellte Forderungen in Höhe von 548.770,58 € zu berücksichtigen.
Es ist ein Massebestand in Höhe von 29.940,74 € vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz - Insolvenzgericht - zur Einsicht niedergelegt worden. Auf die Fristen der §§ 189, 190 InsO wird verwiesen.
56068 Koblenz, 15.07.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 78/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 In…
21 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Peter Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Be…
21 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Peter Theile festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 34.587,26 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt .
Anstelle des Schlusstermins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt .
Anstelle des Schlusstermins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Stellungnahme der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. § 292 Abs. 2 InsO;
6. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 14.07.2025
Das Amtsgericht -Abt.21
21 IN 78/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 25.04.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Bau GmbH, Koblenzer Str. 51, 55430 Oberwesel (AG Koblenz, HRB 27722), vertr. d.: Florin Cristian Vaduva, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 25.04.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.04.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 13.03.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 78/22
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