Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 10942
EUID
DED4708V.HRB10942
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 394/10
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Pantlen
Adresse
Hermannstr. 31, 32756 Detmold
Termine & Fristen
Amtsantritt vorläufiger Verwalter
15.02.2011
Amtsübergabe
11.09.2011
Amtsantritt Verwalter
12.09.2011
Bekanntmachung
18.05.2026
Bekanntmachung
19.05.2026
Fristende Kostenvorschuss
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Consulting - Tätigkeiten, Werbeagentur, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Würzburg, wird vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 394/10 behandelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, übte sein Amt vom 15.02.2011 bis zum 11.09.2011 aus. Ihm folgte ab dem 12.09.2011 der endgültige Insolvenzverwalter. Im Mai 2026 wurden die Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger belaufen sich auf 404.511,16 EUR. Da die Insolvenzmasse nur einen Wert von 2.204,01 EUR aufweist und keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Gläubiger erhalten eine Quote von 0,00 EUR. Die Beteiligten wurden bis zum 29.06.2026 aufgefordert, einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.052,93 EUR zu leisten, um die Einstellung zu verhindern; andernfalls ist die Einstellung vorgesehen. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Consulting - Tätigkeiten, Werbeagentur, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 29.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.052,93 EUR bei der Zahlstelle Detmold, Postbank IBAN DE02250100300049229307, einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben und zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 394/10
Amtsgericht Detmold, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Consulting - Tätigkeiten, Werbeagentur, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 15.02.2011 bis zum 11.09.2011 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug 2.204,01 €. Die Vergütung soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Die Mindestvergütung nach diesem Wert beträgt ... €. Berücksichtigt wurden 19 Gläubiger.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold oder dem Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold oder dem Landgericht Detmold eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 394/10
Amtsgericht Detmold, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Consulting - Tätigkeiten, Werbeagentur, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 404.511,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 394/10
Amtsgericht Detmold, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 394/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10942 eingetragenen Pro-Cent Verwaltungsgesellschaft mbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 97080 Würzburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Engelbert Filz
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Consulting - Tätigkeiten, Werbeagentur, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Ein Teilbetrag kann der Insolvenzmasse gemäß § 207 Abs. 3 InsO entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.09.2011 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 2.204,01 €.
Die Vergütung soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Sie kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 32 Gläubigern ... € und ist vorliegend maßgebend.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.08.2016 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold oder dem Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold oder dem Landgericht Detmold eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 394/10
Amtsgericht Detmold, 18.05.2026
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