Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 2348
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Friedrich Hummert GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 2348
EUID
DER2307.HRA2348
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 182/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank M. Welsch
Adresse
Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Aufhebung
08.05.2026 , 16:09 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Hummert GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2348, ist am 08.05.2026 um 16:09 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner betreibt Spedition, Kraftverkehr und Lagerhaltung sowie die Beteiligung an Unternehmen dieser Branche. Gesetzlich vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hummert Beteiligungs-GmbH GmbH (HRB 2641 Lemgo), vertreten durch den Liquidator Herbert Rieks. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner und anderen Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Detmold einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 182/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2348 eingetragenen Friedrich Hummert GmbH & Co. KG, Westring 27, 33818 Leopoldshöhe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 182/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2348 eingetragenen Friedrich Hummert GmbH & Co. KG, Westring 27, 33818 Leopoldshöhe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2641 eingetragene Hummert Beteiligungs-GmbH GmbH, Westring 27, 33818 Leopoldshöhe, diese vertreten durch den Liquidator Herrn Herbert Rieks,
Geschäftszweig: Spedition, Kraftverkehr und Lagerhaltung sowie die Beteiligung an Unternehmen dieser Branche
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Villa Struck, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh
wird heute, am 08.05.2026, um 16:09 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 182/09
Amtsgericht Detmold, 08.05.2026
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